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Die Gasmarktentwicklung und –liberalisierung in Deutschland

Rechtliche Neuerungen im Bereich der Energieversorgung im Jahr 1998 brachten eine Liberalisierung sowohl des Strom- als auch des Gasmarktes mit sich. So wurde den Privatkunden die Möglichkeit gegeben, ihren Gas- oder Stromlieferanten frei zu wählen. Dies war allerdings zunächst nur trockene Theorie, die in der Praxis noch nicht so einfach umzusetzen war, wie dies zunächst klang. Erst acht Jahre später war der Anbieterwechsel für Gas für den Privatkunden dann tatsächlich realisierbar. Während die Liberalisierung des Strommarktes recht schnell voranging, da sofort zahlreiche Anbieter am Markt auftauchten, verlief die Wettbewerbsbildung im Gasbereich mehr als schleppend. Die Verflechtungen von Lieferverträgen, teilweise abgeschotteten Marktbereichen und Subventionen innerhalb der Konzerne war zu kompliziert. So fehlte auch die Regulierungsbehörde im Gasanbieterbereich, die einen Netzzugang kontrollierte und somit aufsichtsführend tätig wurde. Erst im Jahr 2005, genau im Juli, war es schließlich so weit, dass die Bundesnetzagentur eine Aufsicht über die Gasnetze insgesamt übertragen bekam.

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